PHCG Baden-Württemberg
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Informationen zu Zuchtschauen

INFORMATIONEN ZUM ABLAUF EINER ZUCHTSCHAU

 

Ein Pferd darf einmalig zur Fohlenbewertung, Stut- und Hengstbucheintragung vorgestellt werden. Die Zuchtkommission kann an diesem Termin eine Zurückstellung und eine Vorstellung des Pferdes zu einem anderen Zeitpunkt empfehlen oder anordnen:

 

Die Beurteilung der Pferde geschieht im Stand und in Schritt und Trab auf einer Dreiecksbahn.

  1. Erwachsene Pferde werden zunächst auf einer gepflasterten Fläche vermessen (Stockmaß und Röhrbeinumfang) und im Schritt und Trab in gerader Linie von den Richtern weg und auf die Richter zu vorgeführt (Pflasterprobe). Bei Fohlen entfällt dieser Punkt.
  2. Die Aufstellung des Pferdes erfolgt hinter einer Stange an der Spitze der Dreiecksbahn mit geschlossenen Beinen (Vorder- und Hinterbeine jeweils parallel) mit Blick im Uhrzeigersinn
  3. Der Transponderchip wird abgelesen und Ganaschenfreiheit, Zähne (Über-/Unterbiss) und evtl. Nabel (Nabelbruch) überprüft
  4. Die Richter begutachten das Pferd im Stand von allen Seiten
  5. Vorstellen an der Hand im Schritt entlang der Stangen der Dreiecksbahn im Uhrzeigersinn
  6. Vorstellen an der Hand im Trab entlang der Stangen der Dreiecksbahn im Uhrzeigersinn 
  7. Eine Wiederholung der Vorstellung im Schritt oder Trab kann vom Zuchtrichter verlangt werden. Dies bedeutet aber nichts Nachteiliges.
  8. Freilaufen oder bei erwachsenen Pferden Longieren (hauptsächlich Trab erwünscht)
  9. Nochmaliges Aufstellen des Pferdes wie unter 1. aber mit Blick gegen den Uhrzeigersinn

 

Ein ordnungsgemäßer Pflege- und Ernährungszustand des Pferdes wird vorausgesetzt.

  • Hufe: sauber gepflegt, nicht geschwärzt 
  • Mähne: darf/kann eingeflochten werden
  • Schweif: Schweiftoupet ist nicht erlaubt
  • Kötenbehang und Barthaare dürfen gekürzt werden – auf keinen Fall aber die Tasthaare (Clippen)!!! 
  • Showhalfter sind keine Pflicht, ein ordentliches sauberes Halfter ist wünschenswert

Auch Saugfohlen sollten halfterführig sein. Das vorherige Üben des Führens und Aufstellens zahlt sich auf der Fohlenschau aus! 
 
Vorsteller:

  • Saubere Kleidung: Hemd, Bluse oder Jacke, lange Hose, Westernstiefel und Westernhut

BEWERTUNG IM RAHMEN EINER ZUCHTSCHAU

 

Für die Eintragung in das Zuchtbuch werden die nachfolgenden im Zuchtprogramm definierten Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet:

 

Stuten- und Hengstbewertung - Eintragungsmerkmale:

  1. Typ (Rasse -und Geschlechtstyp)  
  2. Gebäude (Körperbau oberhalb von Ellbogen und Knie) 
  3. Gangkorrektheit
  4. Gangqualität   
  5. Hufe/Gliedmaßen  
  6. Gesamteindruck (im Hinblick auf die Eignung als Reitpferd)

Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Mittelwert der erfassten Eintragungsmerkmale und wird auf zwei Stellen hinter dem Komma berechnet.

 

Fohlenbewertung - Eintragungsmerkmale:

  1. Typ
  2. Gebäude (inkl. Hufe/Gliedmaßen - diese werden beim Fohlen nicht getrennt vom restlichen Gebäude bewertet, wie bei Stuten und Hengsten)
  3. Gangkorrektheit  
  4. Gangqualität
  5. Gesamteindruck

Die Bewertung erfolgt auf Sammelveranstaltungen (Fohlen- / Stutenschau, Körung, Zuchtbucheintragungen, Leistungsprüfungen etc.), um den Vergleich einer hinreichend großen Zahl von Pferden zu ermöglichen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Bewertung auch außerhalb von Sammelveranstaltungen durchgeführt werden (Hoftermin).

 

Bewertung

Die Bewertung erfolgt in ganzen, halben und viertel Noten:

  • 10 = ausgezeichnet 
  • 9  = sehr gut  
  • 8  = gut    
  • 7  = ziemlich gut   
  • 6  = befriedigend
  • 5  = genügend
  • 4 = mangelhaft
  • 3 = ziemlich schlecht
  • 2 = schlecht
  • 1 = sehr schlecht    
  • 0 = nicht ausgeführt/nicht bewertet

BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN EINER ZUCHTSCHAU
 
Folgende Unterlagen/Bedingungen müssen VOR Beginn der Zuchtschau vorliegen/erfüllt sein:

  • Besitzer und Vorsteller müssen Mitglied im PHCG sein (Mitgliedsantrag)
  • Kopie des Certificate of Registration (Original-Papier des Pferdes aus Amerika) bzw. sollte das Certificate of Registration noch nicht vorliegen, so ist zumindest eine Kopie der Registration Application (ausgefüllte Zuchtbescheinigung) vorzulegen
  • Equidenpass mit Impfnachweis bzw. ausgefüllter Equidenpassantrag, sofern noch kein Equidenpass beantragt wurde bzw. vorliegt
  • Fohlen müssen bereits vor der Fohlenschau mit einem Transponderchip gekennzeichnet worden sein. Der Transponder und der Equidenpassantrag kann direkt nach der Geburt im Service- und Zuchtbüro bestellt werden (Antrag für Equidenpasserfassungsbögen und Transponder
  • DNA-Profil / Typisierung des Fohlens zur Abstammungsüberprüfung muss bei der Anmeldung vorgeliegen
  • Stuten und Hengste müssen zur Eintragung in das Zuchtbuch einen 6-Panel-Test vorlegen. Für den Eintrag in Stut- bzw. Hengstbuch I und II müssen Stuten bzw. Hengste frei (NN) von den dominanten Erbkrankheiten PSSM, HYPP und EMH sein.
  • Die Anmeldung zur Zuchtschau erfolgt mit dem aktuellen Nennformular direkt beim Veranstalter und in CC an angelika.hellberg@phcg.de
  • Die Gebühren werden per Lastschrift eingezogen 

Liegen die oben genannten, erforderlichen Unterlagen vor dem Start nicht vor bzw. sind die erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt, kann der Teilnehmer nicht zur PHCG Zuchtschau zugelassen werden.

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