PHCG Baden-Württemberg
PHCG Baden-Württemberg

Zuchtbuch

Es wird ein geschlossenes Zuchtbuch geführt. Die Hauptabteilung für Hengste bzw. Stuten wird in unterschiedliche Abschnitte entsprechend der Leistung der Zuchtpferde unterteilt: 

  • Supreme-Hengstbuch
  • Hengstbuch I
  • Hengstbuch II
  • Anhang

 

  • Supreme-Stutbuch
  • Stutbuch I,
  • Stutbuch II
  • Anhang

 
Die Hereinnahme von Genen anderer Rassen (Veredelung) ist möglich. Zur Veredelung sind ausschließlich Hengste und Stuten der Rasse American Quarter Horse und Englisches Vollblut zugelassen. Nachkommen aus Anpaarungen der zugelassenen Veredelungsrassen untereinander können nicht in das Zuchtbuch eingetragen werden. 

 

STUTBUCH

 

Für die Eintragung in den Anhang müssen die Punkte 1-5 erfüllt sein:
 

  1. Stuten, deren Eigentümer Mitglied des PHCG e.V. sind  
  2. Stuten, deren Elterntiere in einem Zuchtbuch der zugelassenen Rassen eingetragen sind und eine nach den Regeln des Zuchtbuchs festgestellte Abstammung haben = Stuten, die ein Certificate of Registration der APHA, AQHA oder einem Vollblut Zuchtverband, der beim Jockey Club New York anerkannt ist, besitzen  
  3. Stuten, die einen Equidenpass mit Zuchtbescheinigung der im PHCG Zuchtbuch anerkannten Rassen vorweisen
  4. Stuten, die nicht die sonstigen Anforderungen des Supreme-Stutbuchs oder der Stutbücher I und II erfüllen.
  5. Stuten der Rassen American Paint Horse, American Quarter Horse und Englisches Vollblut mit nachgewiesener Abstammung, die sich im Zuchtgebiet und Tätigkeitsbereich des PHCG befinden und in keinem Zuchtbuch der Rasse Paint Horse eingetragen sind, können auf Antrag des Mitgliedes des zu registrierenden Nachkommens für das Jahr der Registrierung für diesen Nachkommen in den Anhang eingetragen werden. Ebenfalls muss die Abstammung des zu registrierenden Nachkommens durch eine DNA-Typisierung nachgewiesen werden. Die Kosten trägt der Eigentümer des Nachkommens, wenn Punkt 2 erfüllt ist.

 

Für die Eintragung in den das Stutbuch II müssen zusätzlich zu den Punkten 1-3 (s.o) folgende Punkte erfüllt sein:

  • Stuten, deren Abstammung über mindestens drei Generationen nachgewiesen werden kann
  • Stuten, die mindestens dreijährig sind
  • Von der Stute muss eine DNA-Typisierung vorliegen 
  • Von der Stute muss ein negativer PSSM-Typ 1-Gentest vorliegen
  • Für Nachkommen des Hengstes IMPRESSIVE muss ein negativer HYPP-Gentest vorgelegt werden. (Die Kosten der Gentests und DNA-Typisierung trägt der Eigentümer des Pferdes)
  • Die Stute muss auf einer Sammelveranstaltung Exterieur bewertet werden (unabhängig von der Note)
    • Die Bewertung von American Paint Horse-Stuten aus anderen Züchtervereinigungen wird nur dann anerkannt, wenn das Pferd einer PHCG-Zuchtkommission nochmals vorgestellt wird und diese die Bewertung bestätigt sowie die weiteren Eintragungsvoraussetzungen erfüllt.
    • Die Bewertung von American Paint Horse Stuten aus Züchtervereinigungen, die ausschließlich das Zuchtbuch der Rasse American Paint Horse führen, wird anerkannt, wenn die weiteren Eintragungsvoraussetzungen erfüllt sind.
  • Stuten der Rasse American Quarter Horse und Englisches Vollblut werden auf Antrag in das Stutbuch II aufgenommen, wenn die Tiere den Anforderungen dieses Abschnittes des Zuchtbuches entsprechen und die o.g. Punkte erfüllt sind. Die zur Veredelung zugelassenen Rassen erhalten als Kennzeichnung die Rassenbezeichnung zum Namen und Lebensnummer sowie den Zusatz „als Veredler zugelassen“.

 

Für die Eintragung in den das Stutbuch I muss zusätzlich zu den Punkten für das Stutbuch II (s.o) folgender Punkt erfüllt sein:

  • Die Stute muss auf einer Sammelveranstaltung bei der Exterieur-Bewertung eine Gesamtnote von mindestens 7,30 vorweisen. Bei der Bewertung des Exterieurs darf die Wertnote 6,00 in keinem Merkmal unterschritten werden.

 

Für die Eintragung in den das Supreme-Stutbuch muss zusätzlich zu den Punkten für das Stutbuch I (s.o) folgender Punkte erfüllt sein:

  • Stuten, die mindestens fünfjährig sind
  • Prämienstute (=Stute mit einer Exterieur-Bewertung mit einer Gesamtnote von mindestens 7,50) 
  • Stuten, die eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllen:  
    • Stuten, die einen Superior in den Performance/Reitklassen, exklusive Showmanship at Halter, Trail in Hand und Longline der APHA gemäß APHA Official Rule Book aufweisen. 
    • Stuten, die in ihrer Nachzucht drei Prämienstuten aufweisen.  
    • Stuten, die in ihrer Nachzucht fünf Fohlen ab einer Wertnote von 8,00 aufweisen. 
    • Stuten, die in ihrer Nachzucht zwei gekörte Söhne aufweisen. 
    • Stuten, die in ihrer Nachzucht drei Nachkommen mit einem ROM in einer Performance/Reitklassen, exklusive Showmanship at Halter, Trail in Hand und Longeline der APHA gemäß APHA Official Rule Book aufweisen können. 
    • Stuten, die den Titel PHCG Elitestute tragen und die anderen Punkte des Supreme-Stutbuchs erfüllt haben. 

 

HENGSTBUCH

 

Für die Eintragung in den Anhang müssen die Punkte 1-5 erfüllt sein:
 

  1. Hengste, deren Eigentümer Mitglied des PHCG e.V. sind  
  2. Hengste, deren Elterntiere in einem Zuchtbuch der zugelassenen Rassen eingetragen sind und eine nach den Regeln des Zuchtbuchs festgestellte Abstammung haben = Hengste, die ein Certificate of Registration der APHA, AQHA oder einem Vollblut Zuchtverband, der beim Jockey Club New York anerkannt ist, besitzen  
  3. Hengste, die einen Equidenpass mit Zuchtbescheinigung der im PHCG Zuchtbuch anerkannten Rassen vorweisen
  4. Hengste, die nicht die sonstigen Anforderungen des Supreme-Hengstbuchs oder der Hengstbücher I und II erfüllen.
  5. Hengste der Rassen American Paint Horse, American Quarter Horse und Englisches Vollblut mit nachgewiesener Abstammung, die sich im Zuchtgebiet und Tätigkeitsbereich des PHCG befinden und in keinem Zuchtbuch der Rasse Paint Horse eingetragen sind, können auf Antrag des Mitgliedes des zu registrierenden Nachkommens für das Jahr der Registrierung für diesen Nachkommen in den Anhang eingetragen werden. Ebenfalls muss die Abstammung des zu registrierenden Nachkommens durch eine DNA-Typisierung nachgewiesen werden. Die Kosten trägt der Eigentümer des Nachkommens, wenn Punkt 2 erfüllt ist.

 

Für die Eintragung in den das Hengstbuch II müssen zusätzlich zu den Punkten 1-3 (s.o) folgende Punkte erfüllt sein:

  • Hengste, deren Abstammung über mindestens drei Generationen nachgewiesen werden kann
  • Hengste, die mindestens dreijährig sind
  • Von dem Hengst muss eine DNA-Typisierung vorliegen 
  • Von dem Hengst muss ein negativer PSSM-Typ 1-Gentest vorliegen
  • Für Nachkommen des Hengstes IMPRESSIVE muss ein negativer HYPP-Gentest vorgelegt werden.
  • Der Hengst muss auf die Gendefekte OLWS, GBED und HERDA getestet sein (unabhängig vom Ergebnis)
    • Die Kosten der DNA-Typisierung, Durchführung der Probeentnahme und Gentests trägt der Eigentümer des Pferdes.
    • Auf die genannten Gendefekte muss im Vorfeld getestet werden.
  • Der Hengst muss frei von Mängeln sein, die seine Zuchttauglichkeit beeinträchtigen können (tierärztliches Gutachten).
  • Der Hengst muss Exterieur bewertet werden (unabhängig von der Note), dies kann auf einer Zuchtschau erfolgen.
  • Hengste, die auf einer Körung vorgestellt wurden und nicht gekört wurden, werden in das HB II eingetragen.
    • Die Bewertung von American Paint Horse-Hengsten anderen Züchtervereinigungen wird nur dann anerkannt, wenn das Pferd einer PHCG-Zuchtkommission nochmals vorgestellt wird und diese die Bewertung bestätigt sowie die weiteren Eintragungsvoraussetzungen erfüllt.
    • Die Bewertung von American Paint Horse Hengsten aus Züchtervereinigungen, die ausschließlich das Zuchtbuch der Rasse American Paint Horse führen, wird anerkannt, wenn die weiteren Eintragungsvoraussetzungen erfüllt sind.
  • Nicht gekörte und leistungsgeprüfte Zuchthengste der Rasse American Quarter Horse und Englisches Vollblut werden auf Antrag in das Hengstbuch II aufgenommen, wenn die Tiere den Anforderungen dieses Abschnittes des Zuchtbuches entsprechen und die o.g. Punkte (außer Mindestalter und Exterieurbeurteilung) erfüllt sind. Es werden nur Hengste dieser Rassen zur Zucht zugelassen, die selbst in ihren Rassezuchtbüchern in der entsprechenden Klasse des Herkunftszuchtbuches geführt werden. Die zur Veredelung zugelassenen Rassen erhalten als Kennzeichnung die Rassenbezeichnung zum Namen und Lebensnummer sowie den Zusatz „als Veredler zugelassen“.

 

Für die Eintragung in den das Hengstbuch I muss zusätzlich zu den Punkten für das Hengstbuch II (s.o) folgender Punkt erfüllt sein:

  • In das Hengstbuch I wird nur ein Hengst eingetragen, der auf einer Körung bei der Bewertung des Exterieurs mindestens die Gesamtnote 7,3 erhalten hat, wobei die Wertnote 6,5 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde. 
  • Eingetragen in das Hengstbuch I wird nur ein Hengst, der die für seine Population geforderte Eigenleistung gem. §19.2 der ZBO erbringt. Hengste, die noch keine Eigenleistung abgelegt haben, können vorläufig unter der Bedingung eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres ablegen. Die Eintragung erfolgt sonst im Hengstbuch II. Diese Frist kann im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängert werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuchtausschuss mit Zustimmung des Vorstandes auch einem Hengst die Genehmigung erteilen, nach Vollendung des 6. Lebensjahres an der Hengstleistungsprüfung bis zum Ablauf des folgenden Kalenderjahres teilzunehmen. 

 

Für die Eintragung in den das Supreme-Hengstbuch muss zusätzlich zu den Punkten für das Hengstbuch I (s.o) folgender Punkte erfüllt sein:

  • Hengste, die mindestens fünfjährig sind
  • Prämienhengst (=Hengst mit einer Exterieur-Bewertung mit einer Gesamtnote von mindestens 7,50) 
  • Eine Sonderregelung gibt es bei Hengsten, die über einen ROM in Halter die Körung ersetzt haben. In diesen Einzelfällen entscheidet die Zuchtleitung über die Zulassung.
  • Hengste, die eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllen:  
    • Hengste, die einen Superior in den Performance/Reitklassen, exklusive Showmanship at Halter, Trail in Hand und Longline der APHA gemäß APHA Official Rule Book aufweisen. 
    • Hengste, die in ihrer Nachzucht fünf Prämienstuten aufweisen.  
    • Hengste, die in ihrer Nachzucht zehn Fohlen ab einer Wertnote von 8,00 aufweisen. 
    • Hengste, die in ihrer Nachzucht drei gekörte Söhne aufweisen. 
    • Hengste, die in ihrer Nachzucht fünf Nachkommen mit einem ROM in einer Performance/Reitklassen, exklusive Showmanship at Halter, Trail in Hand und Longeline der APHA gemäß APHA Official Rule Book aufweisen können. 
    • Hengste, die den Titel PHCG Elitehengst tragen und die anderen Punkte des Supreme-Hengstbuchs erfüllt haben. 
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