Regelungen des Paint Horse Club Germany e.V. über den Umgang mit Gendefekten und DNA für die Eintragung ins Zuchtbuch:
Hengste:
Ab dem Jahr 2018 müssen alle Hengste, die beim Paint Horse Club Germany e.V. zur Körung oder Hengstbucheintragung vorgestellt werden, auf die Erbdefekte PSSM
Typ-1 (Polysaccaride Storage Myopathy),
HYPP (Hyperkalemic Periodic
Paralysis),
EMH (Equine malignant Hyperthermia), HERDA (Hereditary Equine Regional Dermal
Asthenia), GBED (Glykogen Branching Enzym-Defizienz) und OLWS (Overo Lethal White Syndrom) getestet sein.
PSSM-, oder HYPP-, oder EMH-positive Hengste werden nicht zur Körung zugelassen (keine Eintragung in das Hengstbuch I/II) und werden im Hengstbuch III geführt.
Die Ergebnisse der rezessiven Erbgänge HERDA, GBED und OLWS haben keinen Einfluss auf die Eintragung in das Hengstbuch I /II. Die Ergebnisse werden aber beim PHCG im
Hengstkatalog veröffentlicht und dienen so dem Züchter als Information, um seine Pferde verantwortungsvoll anzupaaren und Leiden zu vermeiden.
Hengste die nicht vollständig 6-Panel-getestet wurden, können auf Antrag in den Anhang des Hengstbuches eingetragen werden.
Stuten:
Ab dem Jahr 2018 müssen alle Stuten, die beim Paint Horse Club Germany e.V. zur Stutbucheintragung vorgestellt werden,
auf die
Erbdefekte
PSSM
Typ-1 (Polysaccaride Storage Myopathy), HYPP (Hyperkalemic Periodic Paralysis), EMH (Equine malignant Hyperthermia), HERDA (Hereditary Equine Regional Dermal Asthenia), GBED (Glykogen Branching Enzym-Defizienz) und OLWS (Overo Lethal White Syndrom) getestet sein
Spätestens zur Eintragung ins Zuchtbuch (Stutbuch I/II/Anhang) muss zusätzlich eine DNA-Typisierung (DNA-Profil) angelegt werden.
PSSM I, oder HYPP, oder EMH-positive Stuten können nicht in das Stutbuch I oder II eingetragen werden und werden stattdessen im Stutbuch III geführt.
Stuten die nicht vollständig 6-Panel-getestet wurden, können auf Antrag in den Anhang des Stutbuches eingetragen werden.
INFOS ZU PSSM (gleiches gilt für HYPP und EMH):
Bei PSSM handelt es sich um einen autosomalen dominanten Erbgang, d.h. dass es bereits bei einem betroffenen Allel zur Erkrankung kommen kann. Der Paint Horse Club Germany e.V. appelliert an die
verantwortungsvollen Züchter mit ausschließlich gesunden und getesteten Pferden zu züchten.
Laut der zurzeit gültigen Gesetzeslage darf die Züchtervereinigung zum jetzigen Zeitpunkt für PSSM positive Pferde (N/PSSM und PSSM/PSSM) kein Zuchtverbot laut Tierzuchtgesetz aussprechen. Aber nach
dem Tierschutzgesetz (Abschnitt 8, § 11b) ist es verboten und der Züchter macht sich strafbar, wenn er mit Tieren züchtet, die später wissentlich eine erblich bedingte Verhaltensstörung
aufweisen.
Mit dem Labor LABOKLIN hat der Zuchtverband Rabatte für die Gentests erwirkt und den Züchtern und Mitgliedern stehen Sonderkonditionen zur Verfügung. Das Labor ist Inhaber des Europäischen Patentes
zur Feststellung des Vorliegens einer Polysaccarid-Speicher-Myopathie (PSSM) und hat für diese Untersuchung die Lizenz für den PSSM-1-Gentest erworben und besitzt somit das alleinige
Untersuchungsrecht in Europa (akkrediert nach DIN EN ISO 17025 (AKS-PL-20922)).
Nähere Informationen hierzu, wie z.B. Untersuchungskosten, Vorgehensweise bei den Probeentnahmen, Untersuchungsauftrag etc., erfragen Sie bitte im Zucht- und Servicebüro des PHCG.
Unser gemeinsames Ziel ist es, gesunde und leistungsstarke Pferde mit Blick auf den Zuchtfortschritt zu züchten. Daher bittet der PHCG e.V. alle Züchter und Mitglieder um Verständnis für diese
Maßnahmen.